33 f., pag. 449 f.). 26.2 Der Widerbeklagte ist der Auffassung, für die vorliegende Widerklage fehle es der Widerklägerin aus verschiedenen Gründen am schützenswerten Interesse. Deren einzige Marke mit dem Bestandteil «WILD» – die Schweizer Marke «WILD ELEC- TRONICS (fig.)» – sei nie markenmässig benutzt und bereits vor einiger Zeit sogar gelöscht worden (Schlussvortrag Rz. 12–18, pag. 419 ff.).