18. Mit Verfügung vom 16. Mai 2017 wurde auf gemeinsamen Antrag der Parteien hin die Frist zur zeitgleichen Einreichung der schriftlichen Schlussvorträge zum beschränkten Prozessthema bis zum 30. Juni 2017 erstreckt (pag. 409). 19. Mit Eingaben vom 27. Juni 2017 (pag. 415 ff.) bzw. vom 30. Juni 2017 (pag. 439 ff.) reichten die Parteien ihre schriftlichen Schlussvorträge im beschränkten Verfahren ein. Darin hielten beide Parteien an den zuletzt gestellten Rechtsbegehren fest. 4 20. Die interne Urteilsberatung fand am 8. Februar 2018 statt.