4. Die Beklagte/Widerklägerin war Inhaberin der im Juli 2004 gegenüber der Marke unter E. 3 prioritär angemeldeten und zwischenzeitlich nicht verlängerten internationalen Marke «WILD ELECTRONICS (fig.)» IR-Nr. 837 979 (gelöscht), welche für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 42 eingetragen war und deren Schutzbereich auf die Schweiz ausgedehnt worden ist.