der entsprechende Zeitbedarf würde sich im Übrigen in Tagen bemessen. Betreffend Dauer des ordentlichen Hauptsachverfahrens geht das Handelsgericht des Kantons Bern aufgrund eines Vergleichs mit seinen übrigen Verfahren davon aus, dass ein ordentliches Hauptsacheverfahren, in dem die hier aufgeworfenen Fragen zu beurteilen wären, einen Zeitraum von ungefähr eineinviertel Jahren in Anspruch nehmen würde (ohne Berücksichtigung eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens). Es handelt sich um einen durchschnittlich komplexen Fall, der aber einen doppelten Schriftenwechsel erfordert, weshalb nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass er innerhalb eines Jahres zu Ende geführt