Die Gesuchsstellerin hat aber eine erste Reaktion auf den Vertrieb (…) [des Produkts] erst mit ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2013 an die Gesuchsgegnerin gezeigt. Seit Markeintritt war zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr vergangen. Dies erscheint in Anbetracht des überschaubaren Markts für (…) [die betroffenen Baustellenprodukte] in der Schweiz als zu lange.