Mit sieben einzeln formulierten und nacheinander aufgelisteten Rechtsbegehren beantragte die Gesuchstellerin, es sei das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Frutigen anzuweisen, zulasten der Grundstücke Gbbl.-Nr. xxx-1, xxx-4, xxx-5, xxx-6, xxx-7, xxx-8, xxx-9 zugunsten der gesuchstellerischen Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht vorläufig als Vormerkung einzutragen, wobei die einzutragenden Pfandsummen zwischen CHF 8'619.95 (kleinste Pfandsumme) und CHF 19'136.00 (grösste Pfandsumme) betrugen. Auszug aus den Erwägungen: (...) 5. Beantragt wird die Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten auf einzelnen Stockwerkeinheiten mit separaten Rechtsbegehren.