Redaktionelle Vorbemerkung: Die Gesuchstellerin reichte ein Gesuch um vorläufige Eintragung mehrerer Bauhandwerkerpfandrechte zulasten verschiedener Stockwerkmiteigentumsanteilen nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO mit superprovisorischer Anordnung ein. Mit sieben einzeln formulierten und nacheinander aufgelisteten Rechtsbegehren beantragte die Gesuchstellerin, es sei das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Frutigen anzuweisen, zulasten der Grundstücke Gbbl.-Nr.