HG 110187-O, E. 5.6.1) vereitelt würde. Es drängt sich daher auf, auch für die einfache Streitgenossenschaft von einer einheitlichen Zuständigkeit auszugehen, was im Übrigen bereits von LEUCH/ MARBACH/ KELLERHALS/ STERCHI (Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, 5. Auflage, Bern 2000, N. 2 a bb zu Art. 5) in Bezug auf die alte Bernische ZPO vertreten wurde.