Die Gesuchsgegnerin stützt sich bezüglich der Zahlungsweiterleitung auf eine interne Arbeitsanleitung. Gemäss Ziff. 5.1.5 kann auf Wunsch des Kunden ein Umleistungskonto mit Enddatum erfasst werden, wenn nach der Aufhebung eintreffende Gutschriften nicht an den Auftraggeber retourniert werden sollen (GAB 2).