Zusammenfassend hat die Gesuchstellerin nicht glaubhaft gemacht, dass die Gesuchsgegnerin gegenüber der Gesuchstellerin einer Kontrahierungspflicht untersteht und durch die erfolgte Kündigung des Postkontos einen zivilrechtlichen Anspruch verletzt hätte. b. Grundrechte (rechtliches Gehör und Rechtsgleichheit) (...)