8 Die Gesuchstellerin macht nicht geltend, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Die in Anbetracht von Ziff. 17 der AGB PostFinance (Fassung 2008) resp. Ziff. 19 (Fassung 2010) erfolgte Kündigung durch die Gesuchsgegnerin erfolgte somit – geprüft unter dem Aspekt der Kontrahierungspflicht – rechtens.