Die nachfolgenden Erwägungen erfolgen eventualiter für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Berichtigung der Parteibezeichnung bejaht würden und die Hauptniederlassung Gesuchstellerin wäre. Zugunsten der Leserlichkeit werden die nachfol- 6 genden Erwägungen im Indikativ geschrieben mit der Hauptniederlassung der K. Ltd. als Gesuchstellerin. III. Sachverhalt (...) IV. Rechtliches 1. Anwendbares Recht (...) 2. Vorsorgliche Massnahmen (...) 2.1. Verletzter Anspruch (Hauptsachenprognose)