GIRSBER- GER/RODRIGUEZ, in: Basler Kommentar Internationales Privatrecht, 2. Auflage, Basel 2007, N. 2 zu Art. 160 IPRG). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist unter Zweigniederlassung „ein kaufmännischer Betrieb zu verstehen, der zwar rechtlich Teil einer Hauptunternehmung ist, von der er abhängt, der aber in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie jene ausübt und dabei über eine gewisse wirtschaftliche und gesellschaftliche Unabhängigkeit verfügt“ (BGE 117 II 85 E. 3 S. 87).