(...) 3 Die Gesuchstellerin bezeichnete ihre Gesuchsbeilage 3 als „Internet-Handelsregis- terauszug der Gesuchstellerin“ (pag. 3). Dabei handelt es sich um den Internet- Auszug aus dem Handelsregister des Kantons XY über die „K. Ltd. in B., Zweigniederlassung S.“ mit Sitz in F. Unter dem Titel „Rechtsnatur“ steht: „Ausländische Zweigniederlassung“. Inwiefern die Gesuchstellerin aus dieser Gesuchsbeilage 3 ableitet, dass die Hauptniederlassung Gesuchstellerin sei, kann nicht nachvollzogen werden.