3.1. Gemäss Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (Postorganisationsgesetz, POG, SR 783.1) besteht unter der Firma «Die Schweizerische Post» (Post) eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern. Die Gesuchsgegnerin ist somit parteifähig. 3.2. Umstritten und fraglich ist, wer als Gesuchstellerin auftritt.