Nach Art. 10 lit. a i.V.m. Art. 112 Abs. 1 IPRG sind die Gerichte in Bern auch zur Beurteilung des vorliegenden Gesuches um Erlass einer vorsorglichen Massnahme örtlich zuständig. 2. (...) 3. Eine weitere Prozessvoraussetzung stellt die Parteifähigkeit der Parteien dar (vgl. Art. 59 Abs. 2 lit. c ZPO). Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist oder von Bundesrechts wegen als Partei auftreten kann (Art. 66 ZPO).