Beantragt wurde zusammengefasst, der Schweizerischen Post sei zu untersagen, das Konto lautend auf die K. Ltd. in B., Zweigniederlassung S. aufzuheben, und die Schweizerische Post sei gerichtlich anzuweisen, die Geschäftsbeziehung mit der Gesuchstellerin betreffend das streitige Konto im Rahmen und im Umfang des Universaldienstes bis zu einer rechtskräftigen Erledigung im Hauptprozess aufrecht zu halten und weiterzuführen. Auszug aus den Erwägungen: I. Prozessgeschichte (...) II. Formelles Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 60 der Schweizerischen Zivilprozessordnung; ZPO; SR 272).