Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Gesuchsteller 1 und 2 beantragten dem Handelsgericht gestützt auf Art. 158 ZPO eine Expertise zur Frage von Baumängeln an einem durch die Gesuchsgegner erstellten Bau anzuordnen; dieses Gesuch wurde gutgeheissen. In ihrer Gesuchsantwort verlangten Gesuchsgegner 1 und 2 die Leistung einer angemessenen Sicherheit, welche jedoch abgelehnt wurde. Auszug aus den Erwägungen (...) III. (...)