7.3. Welches sind also die Voraussetzungen einer Ausdehnung einer Schiedsvereinbarung aufgrund Durchgriffs? Erstens ist erforderlich, dass eine juristische Person mit eigener Persönlichkeit wirtschaftlich unselbständig ist. Dies liegt bei Gesellschaften in Konzernverhältnissen vor. Zweitens muss die juristische Selbständigkeit der juristischen Person zweckwidrig verwendet werden. Diese zweckwidrige Verwendung muss gerade in Bezug auf die Schiedsvereinbarung erfolgt sein. Nur dann besteht eine in Bezug auf die Schiedsvereinbarung rechtsmissbräuchliche Sachlage.