7.1. Die Figur des Durchgriffs stammt aus dem materiellen Recht. Das materielle Recht basiert auf dem Grundsatz der Selbständigkeit juristischer Personen. Selbst bei einer mangelnden wirtschaftlichen Selbständigkeit von juristischen Personen – etwa in Konzernen – ist die juristische Selbständigkeit massgeblich. Nur ganz ausnahmsweise wird die hinter der juristischen Selbständigkeit liegende wirtschaftliche Selbständigkeit rechtlich beachtet: Dann nämlich, wenn die juristische Selbständigkeit in rechtsmissbräuchlicher Weise verwendet wird (so genannter "echter Durchgriff" [vgl. FORSTMOSER