O., Rz. 522).  Die Ausdehnung einer Schiedsvereinbarung aus veranlasstem Rechtsschein auf einen Dritten wurde bejaht; dieser hatte sich gegenüber der Klägerin zu Gunsten der Beklagten finanziell engagiert und in zahlreichen Dokumenten ausdrücklich auf den Vertrag, der die Schiedsvereinbarung enthielt, verwiesen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4P.126/2001 vom 18. Dezember 2001; BERGER/KELLERHALS, a.a.O., Rz. 522).