Aus der Rechtsprechung sind folgende konkrete Beispiele bekannt:  Die Ausdehnung einer Schiedsvereinbarung aus veranlasstem Rechtsschein auf einen Dritten wurde verneint, obwohl dieser im Rahmen der Vollziehung des Vertrags in ständiger und wiederholter Weise intervenierte, da er nicht zusätzlich den Willen erkennen liess, Partei der Schiedsvereinbarung zu sein (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4P.48/2005 vom 20. September 2005 E. 3.4.1, zitiert in: STEFANIE PFISTERER, a.a.O., S. 171).