BERGER/KELLERHALS, Internationale und interne Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz, 2006, Rz. 492; FURRER ET AL., in: Furrer et al. [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Internationales Privatrecht, 2. A., Art. 178 N. 22; KAUFMANN-KOHLER/RIGOZZI, Arbitrage international, 2. A. 2010, Rz. 260). Die vorliegende Schiedsvereinbarung wurde zwischen der Beklagten und der C AG vereinbart. Sie wirkt damit grundsätzlich allein zwischen der Beklagten und der C AG. Die Klägerin hingegen ist Dritte. Sie ist demnach grundsätzlich nicht an die Schiedsvereinbarung gebunden.