11 Klagebeilage [im Folgenden: KB] 9). Die Ziffern 32.2 und 32.3 regeln Konstitution und Verfahren des Schiedsgerichts (vgl. Ziff. 32.2 und 32.3 Klageantwortbeilage [im Folgenden: KAB] 2). Diese Regelung betrifft einen frei verfügbaren Anspruch. Die Beklagte und C AG wollen einen allfälligen Streit darüber durch ein privates Schiedsgericht entscheiden lassen. Diese Vereinbarung betrifft künftige Streitigkeiten aus einem bestimmten Vertragsverhältnis. Sie ist schriftlich getroffen worden. Die Vereinbarung ist demnach als gültige Schiedsvereinbarung zwischen der Beklagten und der C AG zu betrachten.