Wie das Beweisverfahren ergeben hat, wurde der Kläger nicht absichtlich getäuscht. Die Beklagte durfte nach Treu und Glaube davon ausgehen, dass die Weisung einzig direkte Anlagen erfasste und dass sie zeitlich auf den 24. Februar 2005 beschränkt war. Es gab objektiv gesehen keine Gründe, weshalb die Beklagte den Kläger über das Produkt täuschen sollte. Der Kläger konnte vorliegend nicht beweisen, dass die Beklagte ihn absichtlich getäuscht hat. Letztlich kann auch hier auf den FINMA-Bericht verwiesen werden, aus welchem hervorgeht, dass der Beklagten kein Fehlverhalten betreffend Verkauf der „4-jährige CHF Podium