Die Beklagte stützte sich bei ihrer Empfehlung auf die Angaben der internen Analysten und der externen Rating-Agenturen. Gestützt auf diese Angaben wurde dem Kläger empfohlen, die „4-jährige CHF Podium Note auf Aktien Lehman Brothers Treasury BV“ nicht zu verkaufen, da man davon ausgegangen ist, dass die Lehman Brothers Inc. gerettet würde. Der Kläger konnte nicht substantiiert darlegen, weshalb die Beklagten entgegen den allgemeinen Empfehlungen der internen Analysten und der externen Rating-Agenturen zu einem Verkauf hätte raten sollen.