Der Kläger bringt vor, dass die Beklagte die Zusammenarbeit mit der Lehman Brothers Inc. bereits im März 2008 sukzessive heruntergefahren habe und sich damit den wachsenden Problemen bewusst gewesen sei. Anlässlich des Telefonats vom 12. September 2008 habe die Beklagte dem Kläger sogar von einem Verkauf der „4-jährige CHF Podium Note auf Aktien Lehman Brothers Treasury BV“ abgeraten. Wie aus der Beweiswürdigung hervorgeht, konnte der Kläger vorliegend den Beweis nicht erbringen, dass sich die Beklagte grundsätzlich bezüglich der Lehman Brothers Inc. Fehlverhalten hat. Diesbezüglich kann insbesondere auch auf den FINMA-Bericht verwiesen werden (...).