Indem er während 5 Jahren grösser Verluste in Kauf nahm ohne Gegenmassnahmen einzuleiten, signalisierte der Kläger eben auch, dass er bereit gewesen ist, gewisse Verluste in Kauf zu nehmen. Zudem ist es gerichtsnotorisch, dass im Zeitpunkt des Kaufes der „4-jährige CHF Podium Note auf Aktien Lehman Brothers Treasury BV“ die Emittentin dieses Produktes von den Rating-Agenturen sehr positiv bewertet wurde. Selbst wenn der Käufer das tiefste Risikoprofil aufgewiesen hätte, wäre dieses durch den vorgenannten Kauf nicht verletzt worden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beklagte den Kläger nicht im Detail über das Emittentenrisiko aufgeklärt hat.