Der Strategiewechsel geht ebenfalls aus dem Depotverzeichnis vom 19. Oktober 2009 hervor (...). Der Kläger selbst bestätigte sodann anlässlich des Parteiverhörs, dass er zur Kenntnis genommen habe, dass er sein Risikoprofil gewechselt habe. Dem klägerischen Vermögensverzeichnis kann entnommen werden, dass der Kläger über genügend finanzielle Mittel verfügte, die es ihm erlaubten, auch riskantere Finanzgeschäfte zu betätigen. Die Risikotoleranz des Klägers entspricht ebenfalls dem Profil „Growth“. Indem er während 5 Jahren grösser Verluste in Kauf nahm ohne Gegenmassnahmen einzuleiten, signalisierte der Kläger eben auch, dass er bereit gewesen ist, gewisse Verluste in Kauf zu nehmen.