Eine Risikobeurteilung umfasst einerseits die Risikofähigkeit und andererseits die Risikotoleranz des Kunden (...). Vorliegend hat das Beweisverfahren ergeben, dass das Risikoprofil des Klägers „kapitalgewinnorientiert“ gewesen ist. Dies ergibt sich aus der Anlagestrategie vor dem 24. Februar 2005, wonach der Kläger über eine der risikoreichsten 3a Säule-Anlage verfügte und aus der Kundendokumentation, aus welcher ebenfalls unmissverständlich hervorgeht, dass der Kläger über Anlagen verfügte, die dem Profil „Growth“ entsprachen. Der Strategiewechsel geht ebenfalls aus dem Depotverzeichnis vom 19. Oktober 2009 hervor (...).