besprochen wurde und der Kläger nach Erteilung der Weisung Anteile am Fonds P. erworben hat, durfte die Beklagte nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass sich die Weisung einzig auf Direktanlagen bezogen hat und indirekte Anlagen, zu welchen auch die strukturierten Produkte gehören, nicht von der klägerischen Weisung umfasst waren. Es besteht damit vorliegend kein normativer Konsens bezüglich der Weisung, welche sich gemäss Kläger auch auf indirekte Anlagen bezogen hat.