Der Kläger wirft der Beklagten eine Verletzung ihrer Sorgfalts- Treue- und Aufklärungspflichten, insbesondere die fehlende Aufklärung über den amerikanischen Hintergrund der gekauften Anlagen, die falsche Beurteilung der klägerischen Risikobereitschaft sowie die fehlerhafte Beratung über das Halten der Papiere vom 12. September 2008 vor. Weisung betreffend USA-Bezug (...)