Sodann hat das Beweisverfahren ergeben, dass der persönliche Kontakt zwischen den Parteien nur sehr rudimentär gewesen ist und sich die telefonischen Kontakte auf die Präsentation von neuen Anlagemöglichkeiten beschränkte. Dass der Kläger eine nähere Beratung oder Informationen über die laufenden Geschäfte oder generell zu den verschiedenen Produkten wünschte, welche über das Zusenden der periodischen Bankauszügen hinausgehen würde, wurde von den Parteien nicht vorgebracht und ergibt sich auch nicht aus dem Beweisergebnis. Wie das Beweisverfahren aufgezeigt hat, erfolgte jeweils nur eine punktuelle Beratung beim Kauf und Verkauf der verschiedenen Produkte.