Bei der Vermögensverwaltung durch die Bank verwaltet diese das Vermögen des Kunden in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Das heisst, sie hat die umfassende Verantwortung für die Vermögenserhaltung und -vermehrung und die technische Durchführung und Umsetzung der Anlageentscheide. Es wird eine Anlagestrategie festgelegt. Danach werden von den Kunden normalerweise keine (direkten) Anlageaufträge mehr erteilt (vgl. SANDRO ABEGGLEN, in: SZW 2001, S. 181).