Unter Anlageberatung ist die sorgfältige und adressatengerechte Beratung von Kunden in Fragen der Geld- und Kapitalanlage, insbesondere auch die Abgabe von Anlageempfehlungen zu verstehen. Der Kunde fällt dabei den Kaufs- und Verkaufsentscheid selber (EMCH/RENZ/ARPAGAUS, Das schweizerische Bankgeschäft, Zürich 2004, N. 1572). In der Regel muss dann vom Vorliegen eines Beratungsauftrages ausgegangen werden, wenn sich die Bank auf eine Beratung einlässt und eine tatsächliche Beratung der Kunden erfolgt und der Kunde diese Beratungsleistung entgegennimmt und danach handelt (EMCH/RENZ/ARPAGAUS, op. cit., N. 1575).