Gemäss Art. 17 AGB dauern der Basisvertrag sowie die Vereinbarung für die Benutzung der Zusatzleistungen auf unbestimmte Zeit. Sie können von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Der Wortlaut dieser Bestimmung verstösst gegen Art. 2 Abs. 2 PG. Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wo das Gesetz nicht eine unabänderliche Vorschrift aufstellt oder die Abweichung nicht einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung, gegen die guten Sitten oder gegen das Recht der Persönlichkeit in sich schliesst (Art. 19 Abs. 2 OR).