Mit Schreiben vom 20.08.2007 zeigte die Beklagte allen Klägerinnen den Abbruch der Geschäftsbeziehungen an. Die Kündigung der Postkonti wurde wie folgt begründet: „[…] Eine Analyse Ihres Kundendossiers hat ergeben, dass sich unsere Ausrichtung nicht mit Ihrem Profil und Ihren Geschäftsaktivitäten deckt und/oder dass wir unsere Sorgfaltspflicht nicht mehr wahrnehmen können.“ Die Klägerinnen teilten der Beklagten zusammengefasst mit, dass aus dem Schreiben nichts über die konkreten Gründe der Kündigungen hervorgehe. Anscheinend sei die Beklagte unzureichend über die wirklichen Aktivitäten der Klägerinnen informiert.