Für das Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar bis zu 50 % dieses Honorars (Art. 7 PKV), d.h. zwischen CHF 1'600.00 und CHF 7'850.00. Innerhalb des Tarifrahmens bestimmt sich das Honorar nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG). Vor der oberen Instanz waren dieselben tatsächlichen und rechtlichen Fragen wie vor der Vorinstanz strittig und zu beurteilen. Die Vorinstanz ging dabei von einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Streitsache sowie Schwierigkeit des Prozesses aus, was oberinstanzlich zu bestätigen ist.