Daran ändert auch nichts, dass die ursprüngliche Strassensituation keine Nutzung im heutigen Umfang zugelassen hat. Das bedeutet allerdings mitnichten, dass auch ursprünglich kein Holztransport – im kleineren Umfang – möglich war. Die Dienstbarkeit muss sich wie aufgezeigt der technischen Entwicklung anpassen. Um der technischen Entwicklung gerecht zu werden, wurde die Strasse seit 1995 bereits mehrfach saniert. Daran ändert auch die zwischen den ursprünglichen Parteien vereinbarte Entschädigung nichts, zumal nicht abschliessend eruierbar ist, wie sich die konkrete Bezahlung im Jahr 1938 zusammengesetzt hat.