Eine derart grosse Waldfläche muss zweifelsohne auch forstwirtschaftlich genutzt werden, damit die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gewährleistet werden kann. Das herrschende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 670'287 m2, wovon rund 552'000 m2 – und damit 82% – aus geschlossenem Wald bestehen (vgl. KB 3A). Die Vorinstanz hat schlüssig aufgezeigt, weshalb zur Alpbewirtschaftung auch die Waldpflege und -nutzung gehört und diese demzufolge auch vom Zweck der Dienstbarkeit miterfasst ist. Daran ändert auch nichts, dass die ursprüngliche Strassensituation keine Nutzung im heutigen Umfang zugelassen hat.