15 zung von Vieh auf ebendiesen, ergibt sich aus dem Dienstbarkeitsvertrag entgegen der Ansicht der Berufungskläger nicht. Der Wortlaut des Eintrags lautet auf ein «Fuss-, Fahr- und Zügelwegrecht» (KB 7). Damit sind grundsätzlich ein Fussweg, ein Fahrweg und ein Viehweg kumulativ erfasst.