Das Interesse des berechtigten Grundstücks F.________ beinhalte nebst dem allgemeinen Zugang auch alle Transporte, welche für die Bewirtschaftung des Grundstücks erforderlich seien. Dies verlange wiederum das Befahren mit grösseren Traktoren mit Anhängern, Ladewagen, Jauchefass und weiteren Gerätschaften, wobei Traktoren den Weg mit Doppelrädern befahren können müssten. Deshalb habe die Vorinstanz im vorliegenden Fall entschieden, dass der Weg – insbesondere aufgrund der Kurve – 4.50 m breit sein müsse.