Diese Einschränkung könne auch nicht aus der Bezeichnung «Halten-Vorsass» konstruiert werden. Für die Auslegung der Dienstbarkeit seien aber die Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks relevant. Zu diesem habe schon im Zeitpunkt der Errichtung der Dienstbarkeit ein grosser Waldbestand von 180'000 m2 gehört, weshalb auch der Holztransport dazu gehöre. 8.6 Selbst wenn davon ausgegangen werden würde, dass dies nicht bereits ausreiche, müsse weiter beachtet werden: Der Inhalt der Dienstbarkeit ergebe sich aus der Art, wie die Dienstbarkeit während längerer Zeit unangefochten und in gutem Glauben ausgeübt worden sei.