Dass ein derart grosses Grundstück, welches über 550'000 m2 Wald beinhalte, auch forstwirtschaftlich genutzt werde, sei offensichtlich und gerichtsnotorisch. Dementsprechend hätten auch der Grossvater des Berufungsbeklagten und der Onkel des Vaters des Berufungsbeklagten über den Weg Holz transportiert, was auch den Berufungsklägern bekannt sei. 8.2 Ursprünglich habe der betroffene Weg aus zwei Fahrspuren und Gras in der Mitte bestanden. Der Vater des Berufungsbeklagten habe den Weg – unter Kostenbeteiligung der weiteren Beteiligten – im Jahr 1994 saniert.