7. 7.1 Die Berufungskläger bringen vor, es sei erstellt, dass der Weg aufgrund von übermässigem Holztransport durch den Berufungsbeklagten sowie dessen Vater zuvor, mehrfach erheblichen Schaden erlitten habe, was zu umfassenden Renovationsarbeiten geführt habe. Wegen seiner Beschaffenheit sei der Weg nicht dazu geeignet, mit Fahrzeugen jeglichen Gewichts darüber zu fahren, was die Berufungskläger mehrfach gerügt hätten. Ein von den Parteien erstelltes Gutachten habe ergeben, dass bei Fahrzeugen mit bis zu sechs Tonnen keine Schäden entstanden wären.