Auf dem Grundstück befinden sich ausserdem zwei Ställe (39 und 41 m2) und ein Stafel (161 m2). Gemäss den Berufungsklägern habe es aufgrund von übermässigem Holztransport am Weg in der Folge verschiedene Schäden gegeben, welche repariert werden mussten. 5.3 Mit Schreiben vom 16. Mai 2018 liessen die Berufungskläger dem ursprünglichen Eigentümer des Grundstückes F.________ und den Eigentümern des Grundstückes O.________ hinsichtlich der Fahrten über die Grundstücke G.________ und I.________ mitteilen, dass ab sofort folgende Beschränkungen auf dem Zufahrtsweg bestünden: - Traktoren bis max. 4 t