661 ff.). 3.5 Nach zweimalig gewährter Fristerstreckung reichten die Berufungskläger am 3. April 2025 (Postaufgabe gleichentags) Bemerkungen ein (pag. 669 ff.). Gleichzeitig reichte Rechtsanwalt C.________ seine Kostennote ein (pag. 675 ff.). 3.6 Mit Eingabe vom 10. April 2025 (Postaufgabe gleichentags) reichte der Berufungsbeklagte weitere Bemerkungen ein (pag. 683 ff.). II.