2.10 Die Berufungskläger verlangten am 10. Juni 2024 die schriftliche Begründung (pag. 578), welche am 25. November 2024 erfolgte (pag. 583 ff.). 3. 3.1 Gegen diesen Entscheid erhoben die Berufungskläger am 13. Januar 2025 (Postaufgabe gleichentags) Berufung beim Obergericht des Kantons Bern und stellten folgendes Rechtsbegehren (pag. 611 ff.): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 4. Juni 2024 sei aufzuheben und die Klage vom 23. März 2021 sei vollumfänglich abzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -