_, Eigentümer des Grundstücks I.________) sei gerichtlich zu verpflichten, die den Dienstbarkeitsweg gemäss Begründungsakt vom 21.07.1938 (Grundbuchbeleg M.________) begrenzenden Betonblöcke innert Monatsfrist seit Rechtskraft des Urteils zu entfernen bzw. so weit zurückzuversetzen, dass im ganzen Kurvenbereich des Fahrwegs auf Grundstück I.________ eine Wegrechtsbreite von 4.50 Metern (Fahrbahnbreite = 3.00 Meter, zuzüglich Kurvenbreiterung von 1.50 Metern berechnet für Fahrzeugkategorie C) verbleibt; unter Androhung der Ungehorsamsstrafe gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. a ZPO i.V.m. Art. 292 StGB.