2. 2.1 Am 4. Juli 2019 fand vor der Schlichtungsbehörde Oberland die Schlichtungsverhandlung statt (OL 19 287). Auf Antrag der Parteien wurde das Schlichtungsverfahren bis am 31. Dezember 2019 sistiert. In der Folge wurde die Sistierung bis am 30. November 2020 verlängert. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2020 wurde dem vormaligen Eigentümer des Grundstücks F.________ die Klagebewilligung erteilt (KB 2).